Verifizierung von Emissionsberichten

verico SCE ist ihr akkreditierter Partner, um ihre Emmissionsberichte als unabhängige Instanz zu prüfen. Mit uns als prüfenden Partnern werden werde die gesetzlichen Anforderungen erfüllt und zudem steigt die Glaubwürdigkeit ihrer Aktivitäten für mehr Nachhaltigkeit.

Emissionsberichte nach § 7 Absatz 3 BEHG (Teil unseres Arbeitsfeldes: Brennstoffemissionshandelsgesetz) müssen von einer unabhängigen sachverständigen Prüfstelle – wie verico SCE – verifiziert werden. Diese Pflicht ist für die Jahre 2021 und 2022 zunächst ausgesetzt (§ 7 Absatz 2 EBeV 2022). Weiteres Informationen dazu folgen …

Sie haben Fragen dazu? Sie erreichen uns per Email unter office@verico.eu

Foto: Pixabay.com / Andreas Breitling