Upstream-Emissions-Reduktionen

Validierung und Verifizierung

Die EU Richtlinie 2015/652 zur Festlegung von Berechnungsverfahren und Berichterstattungspflichten gemäß der Richtlinie 98/70/EG über die Qualität von Otto- und Dieselkraftstoffen schafft für die Anbieter von Kraftstoffen spezielle Anreize zur Einsparung von Treibhausgasemissionen, in dem sie Upstream-Emissions-Reduktionen (UER), einschließlich solcher aus dem Abfackeln und Entgasen, welche in die Berechnung der von der Richtlinie limitierten Lebenszyklustreibhausgasemissionen einbezogen werden können.

Unter „Upstream-Emissionen“ versteht man sämtliche Treibhausgasemissionen, die entstanden sind, bevor der Rohstoff in eine Raffinerie oder Verarbeitungsanlage gelangte. Dabei können UER aus einem beliebigen Land als eine Reduktion der Treibhausgasemissionen auf von einem beliebigen Anbieter gelieferte Kraftstoffe aus jeder anderen Rohstoffquelle angerechnet werden. UER werden nach Grundsätzen und Normen geschätzt und validiert, die in internationalen Normen, insbesondere ISO 14064, ISO 14065 und ISO 14066, enthalten sind.

Die Überwachung, Berichterstattung und Überprüfung der UER und der Baseline-Emissionen müssen im Einklang mit ISO 14064 erfolgen. Die Überprüfung der Methoden für die Schätzung von UER muss mit ISO 14064-3 im Einklang stehen, und die prüfende Einrichtung muss gemäß ISO 14065 akkreditiert sein. Den EU-Mitgiedstaaten obliegt die Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht, wobei dort weitere Anforderungen einbezogen sein können. Speziell das die deutsche Upstream-Emissionsminderungs-Verordnung (UERV) stellt hier besonders hohe Anforderungen, was sich alllerdings auch in einem entsprechenden Preis für Zertifikate aus solchen registrierten und verifizierten Projekten niederschlägt.

verico SCE ist als akkreditierte und registrierte Validierungs- und Verifizierungsstelle nach UERV und als akkreditierte Validierungs- und Verifizierungsstelle nach ISO 14065 einschließlich besonderer Bezugnahme auf ISO 14064-2 (Emissionsminderungsprojekte) in der Lage Validierungen von vorzulegenden Projektierungsdokumenten (PDD) und erforderlichenfalls Verifizierungen der erzielten Emissionsreduktionen sowohl nach der deutschen UERV, als auch nach den Regelungen der meisten EU-Mitgliedsstaaten durchzuführen. Wir sehen uns als führender Dienstleister in diesem Zusammenhang, der hier die meisten Referenzen aufzuweisen hat.

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