Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G)

Energieaudits

Das Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) verpflichtet alle Unternehmen, die nicht unter die Definition eines kleinen oder mittleren Unternehmens (KMU) fallen, mindestens im Vier-Jahres-Turnus eine Energieaudit nach DIN EN 16247-1 durchzuführen. Erster Stichtag war der 05.12.2015, für Unternehmen die erst später unter die Definition fielen, bzw. noch fallen werden, gelten gesonderte Fristsetzungen.

Ausgenommen von der Verpflichtung zum Energieaudit werden können solche Unternehmen, die bereits auf ein zertifiziertes Energiemanagementsystem nach DIN EN ISO 50001 oder aber auf ein Umweltmanagementsystem nach EMAS verweisen können.

Ein Energieaudit gemäß DIN EN 16247 -1 stellt Anforderungen an:

  • den Energieauditor (u.a. Kompetenz, Objektivität, Transparenz)
  • Elemente des Energieauditprozesses (u.a. Auftakt-Besprechung, Datenerfassung)
  • notwendige Außeneinsätze (u.a. Ortsbegehungen)
  • die Analyse der Ergebnisse
  • die Berichtsform
  • die Durchführung einer Abschlussbesprechung

Mit seinem Dienstleistungsangebot kann verico SCE Sie sowohl mit der Duchführung der Energieaudits, als auch mit de Zertifizierung Ihres Energiemanagementsystem nach DIN EN ISO 50001 unterstützen. Stellen Sie sicher, dass Ihr Ansatz den gesetzlichen Anforderungen genügt. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf.