Fluorierte Treibhausgase

Verfizierung von Berichten gemäß F-Gas-Regulierung

Gemäß Artikel 19 der Verordnung (EG) Nr. 517/2014 müssen die Erzeugung, die Einfuhr, einschließlich der Gase in Ausrüstungen, die Ausfuhr von Gasen, die Verwendung als Rohstoff und die Zerstörung der in den Anhängen I oder II der Verordnung aufgeführten Stoffe jährlich vor dem 31. März für das vorangegangene Kalenderjahr berichtet werden. Die Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1191/2014 der Kommission vom 30.10.2014 bestimmt das Format und die Wege für die Einreichung des Berichts. Die Unternehmen müssen ihre Berichte über das von der Europäischen Umweltagentur (EEA) zur Verfügung gestellte elektronische Berichterstattungsinstrument vorlegen, das vom F-Gas-Portal auf der Website der Europäischen Kommission zugänglich ist.

Wer muss berichten:

  • Erzeuger, Importeure oder Exporteure, die eine metrische Tonne oder 100 Tonnen CO2-Äquivalente oder mehr fluorierte Treibhausgase und Gase, die in Annex II aufgeführt sind, einschließlich der Unternehmen (Erzeuger oder Importeure), auf die die Kontingente übertragen wurden, hergestellt, eingeführt oder exportiert wurden
  • Unternehmen, die eine metrische Tonne oder 1000 Tonnen CO2-Äquivalente oder mehr fluorierte Treibhausgase und Gase, die in Anhang II aufgeführt sind, zerstört haben
  • Unternehmen, die 1000 Tonnen CO2-Äquivalent fluorierter Treibhausgase als Rohstoff verwenden
  • Unternehmen, die 500 Tonnen CO2-Äquivalente von fluorierten Gasen oder Gasen, die in Anhang II aufgeführt sind, in Produkten oder Geräten auf dem Markt platziert haben (aber keine Verpflichtung zur Meldung, wenn diese Gase auf dem EU-Markt gekauft oder als Großmasse eingeführt)
  • Unternehmen, die befüllte Kälte-, Klima- und Wärmepumpenanlagen auf den Markt gebracht haben, in denen die in diesem Gerät enthaltenen Fluorkohlenwasserstoffe bisher nicht auf dem Unionsmarkt platziert wurden. Vor dem 31. März 2018 und jedes Jahr danach muss die zugrunde liegende Konformitätserklärung einer Überprüfung unterzogen werden, d.h. ein unabhängiger Prüfer prüft die Richtigkeit der Konformitätserklärung gemäß DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2016/879 und bestätigt die Konformität auf einem angemessenen Niveau an Sicherheit.

Als nach Richtlinie 2003/87/EG DAKKS akkreditierte Prüfstelle kann die verico SCE die Verifizierung Ihrer Berichterstattung an die EU über die Herstellung, Einfuhr, Ausfuhr, Verwendung als Ausgangstoff und Zerstörung der fluorierten Treibhausgase vornehmen. Als eine der wenigen Prüfstellen können wir hier auf erfolgreiche Referenzen verweisen.

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf und wir werden Ihnen ein Angebot über die Verifizierung Ihrer Berichterstattung erstellen.