Dienstleistungen

Verifizierung von Emissionsberichten

verico SCE ist ihr akkreditierter Partner, um ihre Emmissionsberichte als unabhängige Instanz zu prüfen. Mit uns als prüfenden Partnern werden werde die gesetzlichen Anforderungen erfüllt und zudem steigt die Glaubwürdigkeit ihrer Aktivitäten für mehr Nachhaltigkeit.

Emissionsberichte nach § 7 Absatz 3 BEHG (Teil unseres Arbeitsfeldes: Brennstoffemissionshandelsgesetz) müssen von einer unabhängigen sachverständigen Prüfstelle – wie verico SCE – verifiziert werden. Diese Pflicht ist für die Jahre 2021 und 2022 zunächst ausgesetzt (§ 7 Absatz 2 EBeV 2022). Weiteres Informationen dazu folgen …

Sie haben Fragen dazu? Sie erreichen uns per Email unter office@verico.eu

Foto: Pixabay.com / Andreas Breitling

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Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G)

Energieaudits

Das Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) verpflichtet alle Unternehmen, die nicht unter die Definition eines kleinen oder mittleren Unternehmens (KMU) fallen, mindestens im Vier-Jahres-Turnus eine Energieaudit nach DIN EN 16247-1 durchzuführen. Erster Stichtag war der 05.12.2015, für Unternehmen die erst später unter die Definition fielen, bzw. noch fallen werden, gelten gesonderte Fristsetzungen.

Ausgenommen von der Verpflichtung zum Energieaudit werden können solche Unternehmen, die bereits auf ein zertifiziertes Energiemanagementsystem nach DIN EN ISO 50001 oder aber auf ein Umweltmanagementsystem nach EMAS verweisen können.

Ein Energieaudit gemäß DIN EN 16247 -1 stellt Anforderungen an:

  • den Energieauditor (u.a. Kompetenz, Objektivität, Transparenz)
  • Elemente des Energieauditprozesses (u.a. Auftakt-Besprechung, Datenerfassung)
  • notwendige Außeneinsätze (u.a. Ortsbegehungen)
  • die Analyse der Ergebnisse
  • die Berichtsform
  • die Durchführung einer Abschlussbesprechung

Mit seinem Dienstleistungsangebot kann verico SCE Sie sowohl mit der Duchführung der Energieaudits, als auch mit de Zertifizierung Ihres Energiemanagementsystem nach DIN EN ISO 50001 unterstützen. Stellen Sie sicher, dass Ihr Ansatz den gesetzlichen Anforderungen genügt. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf.

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Nationale Treibhausgasinventare

Audits / Verifizierung

Die IPCC Richtlinien von 2006 sehen als wichtiges Element von Qualitätssicherung und Qualitätskontrolle bei der Erstellung nationaler Inventarberichte zur Meldung an UNFCCC die Durchführung von Audits und Verifizierungen durch unabhängige Dritte vor. Ein externes Audit erweist sich erfahrungsgemäß als sinnvolles Element der Qualitätssicherung der nationalen Berichterstattung und sollte in regelmäßigen Abständen wiederholt werden.

Ziel eines Audits des Qualitätsmanagements bei der Inventarerstellung ist neben der Prüfung der Übereinstimmung mit den Qualitätsvorgaben der IPCC Richtlinien von 2006, die Identifizierung von Verbesserungspotentialen und von möglichen Risiken für die Aufrechterhaltung der Datenqualität. Spezifische Verbesserungspotentiale für alle zu untersuchenden Emissionskategorien können so identifiziert und anschließend in den kontinuierlichen Verbesserungsprozess integriert werden.

Die Verifizierung der aggregierten Daten eines nationalen Inventars beinhaltet sowohl Plausibilitäts-Checks mittels relevanter Indikatoren, den Vergleich mit entsprechender Kenngrößen der Inventare anderer Staaten, als auch Gegenprüfungen auf Basis von publizierten Daten aus unabhängigen Quellen.

Im Expertennetzwerk von verico SCE finden sich Spezialisten für Emissionen aber auch Emissionseinsparpotentiale in allen treibhausgas-relevanten Sektoren und Tätigkeiten. Wir helfen Staaten die Qualität ihrer Daten zu den Treibhausgasemissionen sicher zu stellen und den Erfolg Ihrer Maßnahmen zu überwachen.

Nutzen Sie unsere Leistungen und sichern Sie die Wirksamkeit Ihrer Anstrengungen.

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CO2-Fußabdruck verifizieren

unabhängige Prüfung

Als akkreditierte Organisation zur Prüfung von Treibhausgasbilanzen nach ISO14065 verifizieren wir die Korrektheit und Vollständigkeit der Angaben zum CO2-Fußabdruck und erhöhen somit die Glaubwürdigkeit, Transparenz und Vergleichbarkeit von Informationen.
Sprechen Sie uns an, in wie weit Ihr CO2-Fußabdruck zertifizierbar ist oder wenn Sie ganz am Anfang eines Projektes stehen.

Haben wir ihr Interesse geweckt, dann wenden Sie sich an uns für weitere Informationen unter office@verico.eu

Auf dem Weg klimaneutral zu werden, ist es entscheidend den CO2-Fußabdruck des eigenen Unternehmens zu kennen, auf dem Weg klimaneutral zu werden.

Teil dieser klimaschutz-relevanten Aktivitäten in einem Unternehmen kann ein Carbon Footprint Management System sein. Unsere Expertise in diesem Thema, haben wir in einem verico-Leitfaden für ein Carbon Footprint Management System zusammengefasst, den sie gerne kostenfrei bei uns beziehen können. Dabei bauen wir auf der, aus den gängigen Normenreihen bekannten High-Level-Structure (HLS) auf. Dadurch können Sie das Klimamanagement problemlos in bestehende Prozesse integrieren.

Der CO2-Fußabdruck ist ein Maß für den Gesamtbetrag aller Treibhausgas-Emissionen (ausgedrückt in CO2 Äquivalenten), die direkt bzw. indirekt bei der Herstellung ihrer Produkte oder der Erbringung Ihrer Dienstleistungen entstehen bzw. verursacht werden. Dieses Maß der Klimaauswirkungen all unserer Aktivitäten hat in den letzten Jahren an Bedeutung gewonnen.

Kennen Sie Ihren Fußabdruck, können gezieltere Klimaschutz-Maßnahmen ergriffen werden, um angestrebte Klimaziele zu erreichen. Verifizierte Daten zu ihrem CO2-Fußabdruck werden heute von mehr und mehr Konsumenten und Geschäftspartnern bei der Entscheidungsfindung mit herangezogen.

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Energiemanagementsysteme nach ISO 50001

Zertifizierung

  • Sie haben erkannt, dass sich die Einführung eines Energiemanagementsystems für Ihr Unternehmen lohnt, da Energie einen bedeutenden Kostenfaktor darstellt, den Sie systematisch und kontinuierlich senken wollen?
  • Ihr Unternehmen nimmt Nachhaltigkeit ernst und setzt sich für einen schonenden Umgang mit Ressourcen ein?
  • Sie wollen die gesetzlichen Möglichkeiten zur Erstattung von Stromsteuer und/oder EEG-Umlage für Ihre industriellen Tätigkeiten dauerhaft ausnutzen, und die dafür notwendige Dokumentation der Umsetzung von Energieeffizienzmaßnahmen auf eine gesicherte, systematisierte Basis stellen?
  • Sie unterliegen den Bestimmungen des Energie-Dienstleistungsgesetzes (EDLG) in Deutschland bzw. der korrespondierenden Energie-Effizienz-Richtlinie für Ihre europäischen Standorte und haben sich bei der Umsetzung bewusst für die Einführung eines Energiemanagementsystems nach DIN EN ISO 50001 entschieden?
  • Sie sind auf der Suche nach einer Zertifizier-Organisation, welche ihre komplexen betrieblichen Abläufe versteht, und alle technischen Hintergründe Ihrer Produktionsprozesse und Versorgungsbedürfnisse kennt?

Dann haben Sie entweder bereits ein zertifizierungsreifes Energiemanagementsystem nach DIN EN ISO 50001 oder sind dabei, dieses aufzubauen. Sie sollten jetzt mit uns Kontakt aufnehmen!

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Expertenschulung

Trainings – Seminare – Workshops

Um notwendige Ressourcen in Behörden, Instituten oder Unternehmen für

  • den Aufbau eines Systems zur Überwachung von Treibhausgasen,
  • die personelle Ausstattung von lokalen Validierungs- und Validierungsorganisationen,
  • die Erweiterung der Tätigkeitsfelder einer Akkreditierungsorganisation,
  • den Aufbau eines Energiemanagementsystems,
  • die Durchführung von Energieaudits,

bereitzustellen, macht es Sinn, dass die am lokalen Markt zukünftig tätigen Experten ein adäquates Schulungsprogramm durchlaufen. Durch ein train-the-trainer Konzept können auf kosteneffiziente und nachhaltige Art und Weise Multiplikatoren für die weitere Streuung der Kenntnisse im gewohnten sprachlichen und kulturellen oder betrieblichen Umfeld geschult werden.

Die Teilnehmer aktualisieren und vertiefen ihre Fachkenntnisse in maßgeschneiderten Trainings, Seminaren und Workshops entweder in Ihrem Unternehmen, in Ihrem Heimatland oder in unserem Haus. Fragen Sie nach!

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Upstream-Emissions-Reduktionen

Über aktuelle Themen im UER-Markt

Mai 2024

Wie Sie vielleicht gehört haben, gab es in den letzten Wochen Gerüchte und Presseinteresse zu UER-Projekten, nicht zuletzt ein Beitrag im TV, der auch uns in ein schlechtes Licht rückt. Wir bei Verico SCE sind generell den höchstmöglichen Qualitätsstandards verpflichtet, auch weil solche Standards zwangsläufig für die Umsetzung vieler Richtlinien wie z.B. CBAM sowie ökologisch relevanter Märkte im Allgemeinen relevant sind. Diese Selbstverpflichtung zur Qualität ist Grundlage unserer akkreditierten Geschäftstätigkeiten. Die Vorwürfe, Täuschungen oder Fälschungen nicht erkannt oder gar akzeptiert zu haben, stellen die Reputation unseres Unternehmens als Ganzes in Frage und deren Aufklärung wird von uns mit allen Mitteln vorangetrieben. Sollten sich die erhobenen Vorwürfe als richtig erweisen, sehen wir uns selbst als Geschädigte und werden die Sachverhalte mit rechtlichen Mitteln nachverfolgen.

Ergebnisse jeder Aufklärungsarbeit können aber erst nach deren Abschluss final bewertet werden. Wir haben bereits viel Zeit und Mühe darauf verwendet den Medien fachlichen Input zu geben, wie

  • Validierung und Verifizierung durchgeführt werden sollen,
  • die damit verbundenen Regeln zur Vertraulichkeit von Informationen zu berücksichtigen sind,
  • projektbezogene Bedenken zu bewerten sind, und
  • wir im Rahmen der bereits laufenden Untersuchungen, für die das Umweltbundesamt zuständig ist, mit diesem in Kontakt stehen und zusammenarbeiten.

Leider scheint es derzeit eine orchestrierte Bemühung zu geben, Verfahren und Märkte zu beeinflussen. Hierbei stellen wir fest, dass auch Themen aus dem Kontext geraten und unvollständig wiedergegeben werden. Obwohl wir im Allgemeinen gerne ins Detail gehen, beschränken wir uns an der Stelle auf allgemeine Erklärungen. Wenn Sie konkrete Fragen und Anliegen haben, zögern Sie bitte nicht, uns zu kontaktieren.

Validierung und Verifizierung

Die EU Richtlinie 2015/652 zur Festlegung von Berechnungsverfahren und Berichterstattungspflichten gemäß der Richtlinie 98/70/EG über die Qualität von Otto- und Dieselkraftstoffen schafft für die Anbieter von Kraftstoffen spezielle Anreize zur Einsparung von Treibhausgasemissionen, in dem sie Upstream-Emissions-Reduktionen (UER), einschließlich solcher aus dem Abfackeln und Entgasen, welche in die Berechnung der von der Richtlinie limitierten Lebenszyklustreibhausgasemissionen einbezogen werden können.

Unter „Upstream-Emissionen“ versteht man sämtliche Treibhausgasemissionen, die entstanden sind, bevor der Rohstoff in eine Raffinerie oder Verarbeitungsanlage gelangte. Dabei können UER aus einem beliebigen Land als eine Reduktion der Treibhausgasemissionen auf von einem beliebigen Anbieter gelieferte Kraftstoffe aus jeder anderen Rohstoffquelle angerechnet werden. UER werden nach Grundsätzen und Normen geschätzt und validiert, die in internationalen Normen, insbesondere ISO 14064, ISO 14065 und ISO 14066, enthalten sind.

Die Überwachung, Berichterstattung und Überprüfung der UER und der Baseline-Emissionen müssen im Einklang mit ISO 14064 erfolgen. Die Überprüfung der Methoden für die Schätzung von UER muss mit ISO 14064-3 im Einklang stehen, und die prüfende Einrichtung muss gemäß ISO 14065 akkreditiert sein. Den EU-Mitgiedstaaten obliegt die Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht, wobei dort weitere Anforderungen einbezogen sein können. Speziell das die deutsche Upstream-Emissionsminderungs-Verordnung (UERV) stellt hier besonders hohe Anforderungen, was sich alllerdings auch in einem entsprechenden Preis für Zertifikate aus solchen registrierten und verifizierten Projekten niederschlägt.

verico SCE ist als akkreditierte und registrierte Validierungs- und Verifizierungsstelle nach UERV und als akkreditierte Validierungs- und Verifizierungsstelle nach ISO 14065 einschließlich besonderer Bezugnahme auf ISO 14064-2 (Emissionsminderungsprojekte) in der Lage Validierungen von vorzulegenden Projektierungsdokumenten (PDD) und erforderlichenfalls Verifizierungen der erzielten Emissionsreduktionen sowohl nach der deutschen UERV, als auch nach den Regelungen der meisten EU-Mitgliedsstaaten durchzuführen. Wir sehen uns als führender Dienstleister in diesem Zusammenhang, der hier die meisten Referenzen aufzuweisen hat.

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf!

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Klimaschutzprojekte

Validierung und Verifizierung

Der Standard ISO 14064-3 stellt eine Anleitung zur Validierung und Verifizierung von Erklärungen über Treibhausgase zur Verfügung. Bei der Validierung handelt es sich dabei um einen systematischen, unabhängigen und dokumentierten Prozess zur Beurteilung der Projektdokumentation eines (geplanten) Klimaschutzprojektes in Bezug auf die vereinbarten Validierungskriterien. Unter Verifizierung versteht man in Analogie einen systematischen, unabhängigen und dokumentierten Prozess zur Beurteilung eines Berichtes über die erzielten Emissionsreduktionen eines realiserten Klimaschutzprojektes in Bezug auf die vereinbarten Verifizierungskriterien.

Anforderungen zum Inhalt einer Projektdokumentation und eines Monitoring-Berichtes eines Klimaschutzprojektes finden sich in ISO 14064-2. Die Validierungs- bzw. Verifizierungskriterien können zwischen dem Auftraggeber (im Regelfall der Projekteigner) und der ausführenden Prüforganisation festgelegt werden, üblicherweise wird aber Bezug auf ein gültiges Regelwerk (z.B. der Clean Development Mechanismus der UNFCCC) oder anerkannte (freiwillige) Standards (z.B. Gold Standard, Verified Carbon Standard) genommen.

verico SCE ist von der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS) als Prüforganisation nach ISO 14065 auch für die Valdierung und Verifizierung von Klimaschutzprojekten nach ISO 14064-2 akkreditiert. Unsere Mitglieder waren seit Beginn der Umsetzung der flexiblen Mechanismen des Kyoto-Protokolls als Lead-Auditoren in zahlreichen Validierungen und Verifizierungen involviert. Unser Führungsteam ist aktiv im ISO-Ausschuss zu ISO 14065 vertreten, und nimmt als Interessenvertreter an den jährlich Klimaschutzkonferenzen der Vereinten Nationen teil.

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Klimapolitik

Kapazitätenaufbau MRV

  • Möchten Sie ein effizientes THG-Überwachungssystem für die Verwaltung Ihres nationalen THG-Inventars einrichten?
  • Sind Sie für die Qualitätssicherung / Qualitätskontrolle eines nationalen THG-Inventarberichts gemäß den IPCC 2006-Richtlinien verantwortlich und möchten den empfohlenen Ansatz für externe Audits anwenden?
  • Müssen die NDCs Ihres Landes durch transparente, qualitativ hochwertige Daten belegt werden, und möchten Sie in Ihrem Land Kapazitäten für die Überwachung, Berichterstattung und Überprüfung (MRV) von Treibhausgasemissionen, -senken und -reduzierungen aufbauen?
  • Umfasst Ihr Verständnis von nachhaltiger Entwicklung die Schaffung lokaler Ressourcen, die Verbesserung der Bildung und den Bedarf an sachkundigem Personal vor Ort?
  • Möchten Sie sicherstellen, dass Ihre Investitionen in den Klimaschutz, in den Aufbau neuer Organisationsstrukturen oder in teure THG-Datenbanken messbare und transparente Ergebnisse liefern?
  • Achten Sie darauf, dass die Entwicklung eines lokalen CO2-Marktes für Verifizierer einschließlich eines soliden Akkreditierungssystems zu angemessenen Kosten erfolgt und zu einem global akzeptierten System führt?

Wenn ja, haben Sie gute Gründe, unsere Dienstleistungen in Betracht zu ziehen, die von einem Expertenteam erbracht werden, das über eine beispiellose Kompetenz in der Überwachung von Treibhausgasen auf Unternehmens-, Branchen- und nationaler Ebene verfügt

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Fluorierte Treibhausgase

Verfizierung von Berichten gemäß F-Gas-Regulierung

Gemäß Artikel 19 der Verordnung (EG) Nr. 517/2014 müssen die Erzeugung, die Einfuhr, einschließlich der Gase in Ausrüstungen, die Ausfuhr von Gasen, die Verwendung als Rohstoff und die Zerstörung der in den Anhängen I oder II der Verordnung aufgeführten Stoffe jährlich vor dem 31. März für das vorangegangene Kalenderjahr berichtet werden. Die Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1191/2014 der Kommission vom 30.10.2014 bestimmt das Format und die Wege für die Einreichung des Berichts. Die Unternehmen müssen ihre Berichte über das von der Europäischen Umweltagentur (EEA) zur Verfügung gestellte elektronische Berichterstattungsinstrument vorlegen, das vom F-Gas-Portal auf der Website der Europäischen Kommission zugänglich ist.

Wer muss berichten:

  • Erzeuger, Importeure oder Exporteure, die eine metrische Tonne oder 100 Tonnen CO2-Äquivalente oder mehr fluorierte Treibhausgase und Gase, die in Annex II aufgeführt sind, einschließlich der Unternehmen (Erzeuger oder Importeure), auf die die Kontingente übertragen wurden, hergestellt, eingeführt oder exportiert wurden
  • Unternehmen, die eine metrische Tonne oder 1000 Tonnen CO2-Äquivalente oder mehr fluorierte Treibhausgase und Gase, die in Anhang II aufgeführt sind, zerstört haben
  • Unternehmen, die 1000 Tonnen CO2-Äquivalent fluorierter Treibhausgase als Rohstoff verwenden
  • Unternehmen, die 500 Tonnen CO2-Äquivalente von fluorierten Gasen oder Gasen, die in Anhang II aufgeführt sind, in Produkten oder Geräten auf dem Markt platziert haben (aber keine Verpflichtung zur Meldung, wenn diese Gase auf dem EU-Markt gekauft oder als Großmasse eingeführt)
  • Unternehmen, die befüllte Kälte-, Klima- und Wärmepumpenanlagen auf den Markt gebracht haben, in denen die in diesem Gerät enthaltenen Fluorkohlenwasserstoffe bisher nicht auf dem Unionsmarkt platziert wurden. Vor dem 31. März 2018 und jedes Jahr danach muss die zugrunde liegende Konformitätserklärung einer Überprüfung unterzogen werden, d.h. ein unabhängiger Prüfer prüft die Richtigkeit der Konformitätserklärung gemäß DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2016/879 und bestätigt die Konformität auf einem angemessenen Niveau an Sicherheit.

Als nach Richtlinie 2003/87/EG DAKKS akkreditierte Prüfstelle kann die verico SCE die Verifizierung Ihrer Berichterstattung an die EU über die Herstellung, Einfuhr, Ausfuhr, Verwendung als Ausgangstoff und Zerstörung der fluorierten Treibhausgase vornehmen. Als eine der wenigen Prüfstellen können wir hier auf erfolgreiche Referenzen verweisen.

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf und wir werden Ihnen ein Angebot über die Verifizierung Ihrer Berichterstattung erstellen.

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