Über aktuelle Themen im UER-Markt
Mai 2024
Wie Sie vielleicht gehört haben, gab es in den letzten Wochen Gerüchte und Presseinteresse zu UER-Projekten, nicht zuletzt ein Beitrag im TV, der auch uns in ein schlechtes Licht rückt. Wir bei Verico SCE sind generell den höchstmöglichen Qualitätsstandards verpflichtet, auch weil solche Standards zwangsläufig für die Umsetzung vieler Richtlinien wie z.B. CBAM sowie ökologisch relevanter Märkte im Allgemeinen relevant sind. Diese Selbstverpflichtung zur Qualität ist Grundlage unserer akkreditierten Geschäftstätigkeiten. Die Vorwürfe, Täuschungen oder Fälschungen nicht erkannt oder gar akzeptiert zu haben, stellen die Reputation unseres Unternehmens als Ganzes in Frage und deren Aufklärung wird von uns mit allen Mitteln vorangetrieben. Sollten sich die erhobenen Vorwürfe als richtig erweisen, sehen wir uns selbst als Geschädigte und werden die Sachverhalte mit rechtlichen Mitteln nachverfolgen.
Ergebnisse jeder Aufklärungsarbeit können aber erst nach deren Abschluss final bewertet werden.
Wir haben bereits viel Zeit und Mühe darauf verwendet den Medien fachlichen Input zu geben, wie
- Validierung und Verifizierung durchgeführt werden sollen,
- die damit verbundenen Regeln zur Vertraulichkeit von Informationen zu berücksichtigen sind,
- projektbezogene Bedenken zu bewerten sind, und
- wir im Rahmen der bereits laufenden Untersuchungen, für die das Umweltbundesamt zuständig ist, mit diesem in Kontakt stehen und zusammenarbeiten.
Leider scheint es derzeit eine orchestrierte Bemühung zu geben, Verfahren und Märkte zu beeinflussen. Hierbei stellen wir fest, dass auch Themen aus dem Kontext geraten und unvollständig wiedergegeben werden. Obwohl wir im Allgemeinen gerne ins Detail gehen, beschränken wir uns an der Stelle auf allgemeine Erklärungen. Wenn Sie konkrete Fragen und Anliegen haben, zögern Sie bitte nicht, uns zu kontaktieren.
UER – ein Compliance-Instrument für Anbieter von Kraftstoffen
Die EU Richtlinie 2015/652 zur Festlegung von Berechnungsverfahren und Berichterstattungspflichten gemäß der Richtlinie 98/70/EG über die Qualität von Otto- und Dieselkraftstoffen schafft für die Anbieter von Kraftstoffen spezielle Anreize zur Einsparung von Treibhausgasemissionen, in dem sie Upstream-Emissions-Reduktionen (UER), einschließlich solcher aus dem Abfackeln und Entgasen, welche in die Berechnung der von der Richtlinie limitierten Lebenszyklus-Treibhausgasemissionen einbezogen werden können.
Zertifizierte Treibhausgaseinsparungen in den Ölfeldern dieser Welt
Unter „Upstream-Emissionen“ versteht man sämtliche Treibhausgasemissionen, die entstanden sind, bevor der Rohstoff in eine Raffinerie oder Verarbeitungsanlage gelangte. Dabei können UER aus einem beliebigen Land als eine Reduktion der Treibhausgasemissionen auf von einem beliebigen Anbieter gelieferte Kraftstoffe aus jeder anderen Rohstoffquelle angerechnet werden. UER werden nach Grundsätzen und Normen ermittelt und validiert, die in internationalen Normen, insbesondere ISO 14064, ISO 14065 und ISO 14066, enthalten sind.
Die Überwachung, Berichterstattung und Überprüfung der UER und der Baseline-Emissionen müssen im Einklang mit ISO 14064 erfolgen. Die Überprüfung der Methoden für die Bestimmung von UER muss mit ISO 14064-3 im Einklang stehen, und die prüfende Einrichtung muss gemäß ISO 14065 akkreditiert sein. Den EU-Mitgiedstaaten obliegt die Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht, wobei dort weitere Anforderungen einbezogen sein können.
Speziell das die deutsche Upstream-Emissionsminderungs-Verordnung (UERV) stellt hier besonders hohe Anforderungen, was sich allerdings auch in einem entsprechenden Preis für Zertifikate aus solchen registrierten und verifizierten Projekten niederschlägt.
Validierung & Verifizierung nach UERV & ISO 14065
verico SCE ist von der Deutschen Akkreditierungsstelle DAkkS nach ISO 14065 einschließlich besonderer Bezugnahme auf ISO 14064-2 (Emissionsminderungsprojekte) akkreditiert und von der Deutschen Emissionshandelsstelle als Validierungs- und Verifizierungsstelle nach UERV (Upstream-Emissionsminderungs-Verordnung) registiert. Das ermöglicht uns, Validierungen von vorzulegenden Projektdokumenten (PDD) und erforderlichenfalls Verifizierungen der erzielten Emissionsreduktionen sowohl nach der deutschen UERV, als auch nach den äquivalenten Regelungen der meisten EU-Mitgliedsstaaten durchzuführen.